Beratung

Zielgruppen: Eltern in Beziehungsfragen bezüglich ihrer Kinder, scheidungswillige Eltern (§95 AußStrG), Eltern mit gerichtlich angeordneter „Eltern-/Erziehungsberatung“ (§107 Abs. 1 Z 3 AußStrG)
Settings: Elternpaare, Elternteile und Großeltern
Formate: Einzelstunden, Doppelstunden, Vorträge


Die gerichtlich angeordnete Eltern-/Erziehungsberatung nach §107 Abs. 1 Z 3 AußStrG betrifft Eltern in laufenden Obsorgeverfahren und umfasst eine gerichtlich festgesetzte Anzahl von Beratungseinheiten.

Die gerichtlich angeordnete Elternberatung nach §95 betrifft jene Eltern, die zwar Eltern, aber kein Paar bleiben, die Scheidung einvernehmlich abhandeln und mindestens ein noch minderjähriges Kind haben. Ohne Elternberatung ist die Scheidung nicht möglich. Die Beratung umfasst eine einmalige, einstündige Beratungseinheit.

Erziehung bedeutet Beziehung und Beziehung nichts als Kommunikation. Kleine diesbezügliche Veränderungen können Großes bewirken.